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Medienfachwirt/-in
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(1) Zugelassen für den ersten Teil der IHK-Prüfung (Grundlegende Qualifikationen) ist
(2) Zur Prüfung im prüfungsteil »Handlungsspezifische Qualifikationen« ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. |
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